Bürgerfragestunde am 02.05.2012, 17.30 Uhr
Bürgerinnen und Bürger können in jeder Stadtratssitzung nach Beendigung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung eine Anfrage an den/die Vorsitzende/n über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Nach Möglichkeit sollen Anfragen sofort durch den/die Vorsitzende/n beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, so werden sie innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet. Eine Zusatzfrage ist zulässig. Eine Aussprache über Anfragen findet nicht statt. Die Dauer der Bürgerfragestunde ist auf 15 Minuten zu begrenzen.
Die übrige Tagesordnung ist im Sitzungskalender abrufbar.






